Honorar
Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen nicht. In diesem Fall trägt der Versicherte selbst die Kosten.Das Honorar für Selbstzahler erhalte ich im Anschluss einer Behandlung in bar. Sie erhalten dafür eine Quittung oder auf Wunsch auch eine Rechnung auf dem Postweg zugestellt.
Für Patienten mit privater Krankenversicherung oder Zusatzversicherung
berechne ich die Kosten nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Versicherung und Tarif erfolgt die Kostenerstattung unterschiedlich. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Versicherungen die Kosten eventuell nicht in voller Höhe übernehmen. Unabhängig davon ist mein Honorar nach Rechnungseingang, spätestensjedoch 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig .
Kosten für eventuell anfallende Laboruntersuchungen werden vom durchführenden Labor extra berechnet.
Die Kosten für die einzelnen Therapiemaßnahmen bzw. Behandlungen können gern in der Praxis erfragt werden.